Stellungnahme und Interview zum aktuellen OGH-Urteil
Nach einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) gehen die Wogen hoch: Ein Kärntner Gynäkologe wurde zu Schadensersatzzahlungen verurteilt, weil er die Fehlbildung eines ungeborenen Kindes bei der pränataldiagnostischen Untersuchung nicht entdeckt hatte. Unser Kassier Univ.-Prof. Dr.Dr.h.c. Dieter Bettelheim nimmt in einem Interview für die Kleine Zeitung zu dem Thema Stellung.